Einblick
Für Vorsteher, Dirigenten und Chorleiter, Organisten und alle, die in der Gemeinde Lieder eintragen.
Lieder eintragen
- Liednachweis öffnen
Unter Liednachweis oben Ihre Gemeinde wählen und „Eintragen“ öffnen.
Eintragen: Datum, Anlass, Lied suchen – der farbige Hinweis zeigt, wann das Lied zuletzt gesungen wurde - Datum und Anlass
Datum ist auf heute gesetzt; der Anlass (z. B. Gottesdienst, Trauerfeier) lässt sich frei wählen.
- Lied suchen
Nummer, Titel oder Liedanfang eingeben – z. B. „245“ oder „Lobe den Herren“. Lieder, die in keinem Buch stehen, über „Sonderlied“ eintragen.
- Strophen und Vortrag antippen
Strophen als Knöpfe antippen (keine Auswahl = ganzes Lied), dann wer vorgetragen hat: Gemeinde, Chor, Kinderchor … Mehrfachauswahl möglich.
- Eintragen
Fertig. Der Eintrag erscheint sofort im Tagesablauf darunter. Unterwegs geht das auch in der App oder direkt aus jedem Suchtreffer über „✓ gesungen“.
In der App: Häkchen setzen – fertig eingetragen
kürzlich gesungen vor einiger Zeit länger her
Für Verantwortliche (Vorsteher)
- Alles an einer Stelle: „Verwalten“
Personen, Funktionen, Rechte, Anträge und Einstellungen pflegen Sie im Arbeitsbereich unter „Verwalten“ – im Liednachweis führt der Knopf „⚙ Personen, Rechte & Einstellungen“ direkt dorthin.
Verwalten → Personen: alle Personen der Gemeinde mit Amt, Gruppen und Rechten - Anträge freigeben
Unter „Verwalten → Anträge“: Funktion prüfen, Rechte anpassen (vorausgewählt nach Funktion) und „Freigeben“.
- Personen zuordnen & Rechte ändern
„+ Person“ mit E-Mail und Funktion – hat die Person schon ein Konto, ist sie sofort zugeordnet, sonst erhält sie eine Einladung. Eine Person antippen, um Funktionen und einzelne Rechte zu ändern. Alles ohne Neuladen der Seite.
Person bearbeiten: Funktionen, Rechte, Gruppen, Abwesenheit - Farben „zuletzt gesungen“
Unter „Verwalten → Gemeinde → Liednachweis“ legen Sie fest, ab wann ein Lied als „kürzlich“ (rot) oder „vor einiger Zeit“ (gelb) gilt.
Verlauf & Häufigkeit
Unter „Verlauf“ sehen Sie alle Einträge – nach Zeitraum, Vortragenden, Buch oder Suchbegriff gefiltert und sortiert. „Häufigkeit“ zeigt, welche Lieder wie oft gesungen wurden.
Drucken & PDF
Unter „Drucken / PDF“ wählen Sie einen Tag, einen Monat oder einen Zeitraum. „Druckansicht“ öffnet eine druckfertige Seite (A4 quer), „PDF herunterladen“ erzeugt die Datei direkt, „CSV“ öffnet sich in Excel.
Für Organisten: Lieder für den Gemeindegesang
Den Gemeindegesang wählt der Dienstleiter. Für jeden Gottesdienst stehen ihm die Liedvorschläge zur Verfügung – natürlich kann er auch andere Lieder nehmen. Ist schon ein Organist eingeteilt, sieht er bei jedem Lied, ob dieser es spielen kann, und bekommt passende Ausweichlieder angeboten. Der Organist sieht die Vorschläge ebenso – auch wenn noch kein Dienstleiter feststeht. Sobald die Lieder feststehen, bekommen sie sofort alle Beteiligten – im Gottesdienst-Chat, als Mitteilung aufs Handy und zur Information per Mail.
- Öffnen
Unter „Für mich“ steht bei jedem Gottesdienst, in dem Sie Dienstleiter oder Organist sind, der Knopf „🎵 Lieder für den Gemeindegesang“. Die Erinnerungs-Mails führen direkt dorthin.
- Offizielle oder Greifswalder Liste
Oben wählen Sie, woher die Vorschläge kommen: Offizielle Liedvorschläge oder Greifswalder Liste (aus den Leitgedanken, passend zu Bibelwort und Botschaft). Die andere Liste steht klein darunter und lässt sich mit „übernehmen“ nutzen. Die Gemeinde legt die Voreinstellung unter „Verwalten → Gemeinde → Gemeindegesang“ fest; Ihre Wahl merkt sich das System. Es sind Vorschläge, keine Vorgabe – Sie entscheiden.
- Automatisch passend und spielbar
Zu jeder Stelle stehen ohne weiteren Klick bis zu drei Lieder, die zum Textwort und zu den Leitgedanken passen – ist ein Organist eingeteilt, nur solche, die er laut Repertoire spielt. Ein Tipp übernimmt das Lied.
- Organist steht später fest
Wird der Organist erst nach Ihnen eingeteilt (auch automatisch über die Organisten-Einteilung), prüft das System sofort, ob er die gewählten bzw. vorgeschlagenen Lieder spielen kann. Sie bekommen eine Mail mit dem Ergebnis und spielbaren Ausweichliedern, der Organist eine Mail mit den Liedern – und der Bitte, fehlende Angaben im Repertoire zu ergänzen.
- Vorschläge prüfen
Je Stelle (Eingang, Bußlied, Abendmahl, Reserve/Schluss) sehen Sie den Vorschlag mit Strophen und ein Kennzeichen: ✓ spielbar, × nicht spielbar, Tonart (spielbar, aber nicht in dieser Tonart) oder ? nicht bekannt. Grundlage ist das Repertoire, das der Organist im Liednachweis pflegt.
- Ausweichlieder
„Ausweichlieder“ zeigt passende Alternativen – sortiert nach Rubrik (z. B. „Heiliges Abendmahl“), Kirchenjahr, Thema und Textwort des Gottesdienstes. Lieder, die der Organist spielen kann, stehen vorn; nicht spielbare erscheinen gar nicht. Lieder, die erst kürzlich gesungen wurden, rutschen nach hinten.
Passende Ausweichlieder – spielbare zuerst, mit Begründung - Wunschlied & Nachfrage
Über „Anderes Lied …“ nehmen Sie jedes Lied aus dem Gesangbuch. Ist unbekannt, ob der Organist es spielen kann, fragt „Organist fragen“ per Mail nach. Er antwortet mit einem Klick (Ja/Nein) – die Antwort erscheint im Dialog und landet gleich in seinem Repertoire.
- Festlegen
„Festlegen & alle informieren“ – Dienstleiter, Vorsteher, Organisten und Dirigenten/Chorleiter des Gottesdienstes bekommen die Lieder mit Strophen sofort; bei einer Übertragung auch die Verantwortlichen der Empfangsgemeinden. Wer informiert wird, steht schon vorher unter „Beim Festlegen sofort informiert“. Das letzte Wort hat der Dienstleiter; Vorsteher und Verantwortliche der Gemeinde können ebenfalls festlegen, etwa bei einem Gastdienstleiter.
- Liedzettel
„Liedzettel“ druckt die Auswahl übersichtlich aus – zum Mitnehmen, für die Sakristei oder für jemanden ohne Zugang.
Sofort bei allen – und wer es schon gesehen hat
Festgelegte Lieder gehen auf drei Wegen hinaus: in den Gottesdienst-Chat (entsteht beim Festlegen automatisch mit allen Beteiligten, auf unserem eigenen Server mit Standort in Deutschland), als Mitteilung aufs Handy (Liedfinder-App, Telegram oder WhatsApp – je nachdem, was die Person eingeschaltet hat) und zusätzlich als Mail zur Information. Jede Änderung geht sofort erneut an alle; geänderte Lieder sind markiert, das alte Lied steht durchgestrichen daneben.
Wer die Lieder öffnet – im Dialog, in der App oder über „✓ Gesehen“ in Telegram – bestätigt damit die aktuelle Fassung. Dienstleiter, Vorsteher und Planer sehen unter „Wer hat die Lieder bekommen?“, wer schon bestätigt hat, auf welchem Weg die Lieder angekommen sind, und können mit „Noch nicht Bestätigte erinnern“ nachhaken (höchstens alle 30 Minuten je Person) oder direkt anrufen.
Organist fragen – per Mail, Telegram oder WhatsApp
„Organist fragen“ schickt die Frage per Mail mit den Knöpfen Ja und Nein. Hat der Organist sein Konto mit Telegram verbunden, kommt sie auch dorthin – er antwortet mit einem Tipp, ohne sich anzumelden. Hat er WhatsApp-Kurznachrichten eingeschaltet, kommt sie auch per WhatsApp mit einem Antwort-Link. Ohne diese Wege steht im Dialog „per WhatsApp nachhaken“: Ihr eigenes WhatsApp öffnet sich mit einer fertigen Nachricht samt Antwort-Link. Jede Antwort landet sofort im Dialog, beim Fragenden und im Repertoire des Organisten.
Repertoire-Abfrage für Organisten
Je mehr das System über das Repertoire weiß, desto seltener muss jemand nachfragen. Die Repertoire-Abfrage zeigt dem Organisten die rund 100 Lieder, die für ihn am wichtigsten sind – oft vorgeschlagen, bald an der Reihe oder in seiner Gemeinde viel gesungen – Karte für Karte: „Kann ich spielen“ oder „(Noch) nicht“, überspringen oder zurück. Jede Antwort wird sofort gespeichert; aufhören und später weitermachen ist jederzeit möglich. Am Computer geht es auch mit der Tastatur (J, N, Leertaste).
Zu finden unter „Für mich → Mein Repertoire an der Orgel“, im Liedauswahl-Dialog des Organisten und als Link in jeder Nachfrage-Mail. Tonarten, Notizen und alle übrigen Lieder pflegt er wie gewohnt im ganzen Repertoire (Musik → Repertoire).
Übertragungsgottesdienste
Wird ein Gottesdienst per IPTV übertragen, wählt der Dienstleiter der sendenden Gemeinde die Lieder. Beim Festlegen bekommen sie sofort auch die Verantwortlichen jeder Empfangsgemeinde: Dienstleiter vor Ort, Vorsteher und die IPTV-Verantwortlichen. Organisten und Dirigenten der Empfangsgemeinden werden bei einer Übertragung nicht gebraucht – sind welche eingeteilt, sind sie nur Reserve und werden erst informiert, wenn die Übertragung nicht klappt oder abbricht. In den empfangenden Gemeinden zeigt der Dialog die Auswahl des Senders nur zum Lesen; „Organist fragen“ bleibt möglich. Frist, Erinnerung und automatische Festlegung entfallen dort. Nach dem Gottesdienst werden die Lieder auch in den Liednachweis der empfangenden Gemeinden übernommen.
Kommt die Übertragung von außerhalb (z. B. ein Bezirksapostel-Gottesdienst), stehen die Lieder vorher nicht fest. Der Dienstleiter kann dann freiwillig eine Ersatzauswahl für den Fall eines Ausfalls festlegen – ohne Frist und Erinnerung.
Übertragung fällt aus: Reserve informieren
Bricht die Übertragung ab, tippt der Dienstleiter vor Ort, der Vorsteher oder ein IPTV-Verantwortlicher in der Liedauswahl bzw. in der App auf „⚠ Reserve jetzt informieren“ – auf Wunsch mit dem Lied, das als Nächstes dran ist. Organist und Dirigent/Chorleiter der Reserve bekommen sofort eine dringende Mitteilung mit allen Liedern, werden in den Gottesdienst-Chat aufgenommen, und dort steht für alle, dass die Reserve übernimmt. Läuft die Übertragung wieder, genügt „✅ Übertragung läuft wieder“.
IPTV-Verantwortliche kommen aus dem Einsatzplan der IPTV-Gruppe im Gemeindeplan: Wer an dem Tag eingeteilt ist – z. B. als „Sendeverantwortlich“ –, bekommt die Lieder. Die Gruppe wird automatisch erkannt (z. B. „IPTV-Team“); Gruppe und Aufgabe lassen sich unter „Verwalten → Gemeinde → Technik“ bzw. in den Einstellungen des Gemeindeplans ändern. Steht für den Tag niemand im Plan, gelten die Leiter der Gruppe. Unter „Zusätzlich immer informieren“ hakt der Vorsteher Personen an, die bei jeder Übertragung Bescheid bekommen.
Wenn der Organist zuerst da ist
Steht noch kein Dienstleiter fest, kann der Organist Lieder vormerken, die er spielen kann – „Passende Lieder“ zeigt ihm dafür eine Auswahl. Sobald ein Dienstleiter eingeteilt ist, sieht er die vorgemerkten Lieder und entscheidet. Der Dienstleiter bekommt eine Mail, wenn der Organist etwas vorgemerkt hat.
Frist, Erinnerung und Rückfallebene
- Frist: für Sonntage am Mittwoch davor, für Wochengottesdienste zwei Tage vorher.
- Erinnerung: zwei Tage vor der Frist erinnert das System den Dienstleiter per Mail.
- Nach der Frist: Vorsteher bzw. Verantwortliche der Gemeinde bekommen eine Sammel-Mail mit allen Gottesdiensten ohne Auswahl – sie können nachfragen oder selbst festlegen.
- Am Vortag: Liegt noch immer nichts fest, übernimmt das System die vom Organisten vorgemerkten Lieder – sonst die Liedvorschläge, wobei nicht spielbare durch das beste spielbare Ausweichlied ersetzt werden. Dienstleiter und Organist werden informiert.
- Wechsel: Ändert sich Dienstleiter oder Organist, bleibt die Auswahl erhalten; der Neue sieht sie sofort.
- Nicht erreichbar? Im Dialog stehen bei jeder Person Mail, Anrufen und WhatsApp (sofern hinterlegt) – und der Liedzettel geht auch auf Papier.
- Auch aufs Handy: Erinnerungen und Hinweise zur Liedauswahl kommen zusätzlich per Telegram bzw. WhatsApp, wenn die Person das unter „Für mich → Benachrichtigungen“ eingeschaltet hat.
Gottesdienst-Chat
Der nicht öffentliche Gottesdienst-Chat entsteht beim Festlegen von selbst – mit Dienstleiter, Vorsteher, Organisten, Dirigenten/Chorleitern und bei einer Übertragung den Verantwortlichen der Empfangsgemeinden (Chat auf unserem eigenen Server mit Standort in Deutschland). Wer sich schon vorher absprechen möchte, startet ihn mit „Gottesdienst-Chat starten“. Nach dem Gottesdienst wird der Chat beendet und eine Woche später gelöscht.
Nach dem Gottesdienst
Die festgelegten Lieder werden in den Liednachweis der Gemeinde übernommen – gekennzeichnet mit „aus der Liedauswahl übernommen – bitte prüfen“. Wurde schon etwas eingetragen, bleibt es unverändert.
Häufige Fragen
Ich habe mich vertippt.
Eigene Einträge können Sie löschen und neu eintragen. Personen mit dem Recht „Einträge anderer ändern“ können auch fremde Einträge korrigieren.
Ein Lied steht in keinem Buch.
„Sonderlied“ wählen und Buch/Mappe, Nummer, Titel, Liedtexter und Komponist angeben. Beim nächsten Mal wird es vorgeschlagen.
Kann ich meine eigenen Rechte erweitern?
Nein. Das kann nur eine übergeordnete Stelle (z. B. Bezirksbeauftragte) oder der Administrator.